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MÜRITZEUM in Waren
1879 berichtete der C. Struck von der schwierigen Finanzlage des in Jahr 1866 durch den Rittergutsbesitzer Freiherrn Hermann von Maltzan auf Federow gestifteten Museums. Das Maltzan’sche naturhistorischen Museum für Mecklenburg zu Wahren, wie es sich nannte, genoss zwar seit dem Jahre 1877 die Rechte einer juristischen Person, seine Zukunft schien seinem ehrenamtlichen Leiter, dem Lehrer an der Realschule in Waren C. Struck, jedoch keineswegs gesichert.
Heute, nach mehr als 150 Jahren hat sich der Bestand der im MÜRITZEUM aufbewahrten Naturhistorischen Landessammlung von Mecklenburg - Vorpommern auf über 280.000 Exponate erweitert. Mit seiner Stiftung schuf Hermann von Maltzan die Grundlage für eine Sammlung der einzigartigsten Belege der Natur Mecklenburg-Vorpommerns. Dank der Unterstützung von Land, Landkreis und Stadt, sowie der vielen ehrenamtlichen Helfern ist die Zukunft dieser wertvollen Datenbank der Natur gesichert.
Das von Maltzan’sche naturhistorische Museum für Mecklenburg zu Waren.
Von C. Struck, Waren.
Seit Jahresfrist sind mir von den verschiedensten Seiten Zuschriften geworden, in denen ich um Auskunft über den Stand und die Zukunft des von Maltzan'schen Museums ersucht wurde. Vielfach habe ich sie leider unbeantwortet lassen müssen, da mir oftmals Zeit und Lust fehlte. Einige bedauern, dass der Herr Freiherr von Maltzan die Sammlungen bei seinem Wegzuge mitgenommen, noch andere halten sie gar für verkauft, etliche glauben, dass das Museum der von Maltzan'schen Familie gehört u s. w. Wer aber unsere Archivhefte kennt, der wird wissen müssen, dass das Museum nicht von der von Maltzan'schen Familie, sondern einzig und allein von dem Herrn Freiherrn H. von Maltzan auf Federow gegründet wurde, der muss auch weiter wissen, dass das Museum seit dem 7. Juni 1877 die Rechte einer juristischen Person besitzt, also nicht ohne weiteres eingehen kann. Um aber all diesen Fragestellern — wenn auch etwas spät — gerecht zu werden, gebe ich eine kurze Darstellung der Gründung und Entwicklung des Museums.
Michaelis 1866 teilte mir der Herr Freiherr H. von Maltzan auf Federow und Schwarzenhof seine Ansichten über die Gründung eines naturhistorischen Museum für Mecklenburg nebst der Aufforderung mit, ob ich die Aufsicht über dasselbe übernehmen wolle. Wohl erkannte ich nach seiner Auseinandersetzung, welchen Gewinn ein solches Institut allen Forschern unseres Landes bringen musste, allein ich hielt den Stamm der Sammlungen für zu geringe, äußerte auch diese und jene Bedenken, die jedoch alle von dem Gründer beseitigt wurden. Zu Anfang des Oktober räumte ich eine Stube meiner Wohnung dazu ein. Der Herr Baron schickte eine Conchylien- und Eiersammlung, sowie auch die von ihm bei Rothenmoor gesammelten Pflanzen, dazu etwa ein Dutzend ausgestopfter Vögel. Fürwahr, ein recht kleiner Anfang! Darauf erließ der Gründer Briefe (siehe Anlage A.*) an etwa 30 Forscher unseres Landes, um ihre Unterstützung bittend. Noch im Archivheft XX (1866) brachte Ernst Boll diese Gründung zur Kenntnis aller Vereinsmitglieder, indem er am Schluss der Anzeige sich also äußerte: „Der Unterzeichnete beeilt sich, dies nützliche und dankenswerte Unternehmen zur Kenntnis unserer Vereinsmitglieder zu bringen und deren Beachtung und Förderung bestens zu empfehlen.“
Die gehoffte Teilnahme blieb nicht aus. Schon im folgenden Jahre musste zu dem einen Zimmer ein zweites Stübchen genommen werden, und als sich beide Räume schließlich zu klein erwiesen, wurde ein größeres Lokal in der Güstrower Straße gemietet. Dies wurde später mit einem großen Saale im Hause des Herrn Postdirektor Lemcke am alten Markte vertauscht.
Inzwischen hatte der Herr Baron sich ein prächtiges Haus vor dem Güstrower Thore am sogenannten Penzliner Berge erbauen lassen, und in diesem Hause wurden dem Museum Michaelis 1875 zwei schöne Säle und zwei große Zimmer zur Aufstellung überwiesen. Leider sollte es hier nicht dauernd bleiben. Der in Waren 1876 so zahlreich besuchten Pfingstversammlung unseres Vereins war es noch vergönnt, die großen Räume zu durchwandern, schon Tags darauf ging der fünfte Umzug des Museums vor sich, und ein Glück noch, dass es den Saal, den es vorher inne gehabt, wieder akquirieren konnte. In demselben befindet es sich bis zu dieser Stunde. Durch etwas wurde der schmerzliche Umzug versüßt: das Museum war inzwischen zur juristischen Person geworden.
*) Brief aus dem Dr. Fiedler'schen Nachlasse.
Wenn nun im Laufe der wenigen Jahre die Sammlungen sich in so reichem Masse mehrten, wie das zu Anfang außer aller Berechnung lag, so ist das zunächst und vor allem dem Gründer zuzuschreiben, der keine Opfer zur Erweiterung seiner Schöpfung scheute, so oft sich ihm Gelegenheit dazu bot. Es darf aber auch nicht verschwiegen bleiben, dass aus allen Gegenden des Landes reiche Geschenke eingingen. Die Namen aller Gönner und Wohltäter des Museums zu nennen, würde viel zu viel Raum beanspruchen; unerwähnt darf aber nicht bleiben, dass unser Allerdurchlauchtigster Großherzog die Gnade hatte, dem Museum ein wertvolles Geschenk zu überweisen. Die mit den Sammlungen verbundene kleine Bibliothek vergrößerte sich ebenfalls alljährlich durch Zusendungen von Schriften, die namhafte Gelehrte des In- und Auslandes und die Smithsonian Institution zu Washington spendeten.
Von einer spezifizierten Aufzählung der Sammlungen muss abgesehen werden mit Hinweis auf das, was C. Arndt darüber im XXXI. Archivhefte p. 208 u. f. sagt. Am vollständigsten ist die ornithologische Sammlung,*) die schwerlich von einer im Lande übertroffen wird. Aber auch die kleineren Säuger sind fast alle vertreten und in Bezug auf die Nage- und Flattertiere einzig in ihrer Art. Reiche Suiten zeigt ferner die vollständige Conchyliensammlung, sehr reichhaltig ist die Schmetterlings- und sind die andern Sammlungen. Nach allen Seiten hin — mit Ausnahme der Fische — ist mehr denn ein guter Anfang gemacht und schon das Lokal für eine übersichtliche Aufstellung zu klein. Ich führe dies nur an, um zu zeigen, wie lebensfähig diese Gründung ist.
*) Im Interesse der Wissenschaft wäre es wünschenswert, wenn die schöne von Preen'sche Vogelsammlung, die sich im Großherzoglichen Schlosse zu Schwerin befinden soll, der Museumssammlung einverleibt würde.
Über die Wichtigkeit und den Wert solcher Museen hat der Gründer auf der Pfingstversammlung zu Wismar 1874 (siehe Archivheft XXVIII) selbst gesprochen und die Genugtuung gehabt, dass hie und da im deutschen Reiche Provinzial-Museen gegründet wurden.
Ist nun auch das schnelle Wachsen des Museums für alle Mitglieder unseres Vereins ganz besonders erfreulich, so ist es doch andererseits eben so betrübend, wenn sie hören müssen, dass es sich auf dieser Höhe nur kümmerlich erhalten kann, wenn das Land sich nicht zu einer pecuniären Unterstützung verstehen wird. Es ist bereits gesagt, dass das Museum die Rechte einer juristischen Person genießt, allein es reichen die Zinsen von 6000 M., die der Freiherr H. von Maltzan bei seinem Wegzuge aus Mecklenburg demselben überwies, kaum aus, um nur das Nötigste zu beschaffen, wie eine Darlegung nach den Statuten (s. Anlage B.) zeigen mag. Die Zinsen von dem Capital zu 4 % betragen 240 Mark p. a.; davon gehen ab:
Lokalmiete nach Kontrakt 200,00 M. 10 % Zuschlag zum Kapital (s. St. § 2.) 24,00 M. Versicherungspolice 14,10 M. Summa: 238,10 M.
Es bleiben demnach nur 1,80 M. übrig, die in keiner Weise hinreichen, um nur die allernotwendigsten Ausgaben zu decken. Der Herr Postdirektor Lemcke hat freilich die gütige Zusage gemacht, von Ostern 1880 ab die Miete um 50 M. zu mindern, wofür demselben großer Dank gebührt, allein die dann zur Verfügung stehenden 51,80 M. dürften doch kaum hinreichen, um gute Sachen, die dem Museum zu Kauf gestellt werden, zu erwerben, ganz abgesehen von Zusendungen von Tieren, die ausgestopft oder in Spiritus aufbewahrt werden müssen. Es ist keine Frage, dass unter den jetzigen Umständen mein Eifer, mit dem ich 13 Jahre hindurch und zwar in der uneigennützigsten Weise für die Erweiterung des Museums tätig gewesen bin, erkalten muss, wenn diese Kalamität nicht bald gehoben wird. Ich glaube aber annehmen zu dürfen, dass Ritte- rund Landschaft, die stets bemüht sind für patriotische Zwecke Landeshülfe zu bewilligen, sicherlich jährlich einige hundert Mark für das Museum aussetzen würden, wenn nur jemand sich fände, der auf dem Landtage zu Gunsten desselben das Wort ergreifen möchte.
Allein für alle Zeiten ist auch damit dieser Stiftung noch nicht gedient. Soll sie wahrhaft gedeihen, soll ihre Vergrößerung nicht in Frage kommen, die würdige Aufstellung ihrer Sammlungen nicht gehemmt sein, soll sie wirklich den Forschern unseres Landes den Nutzen gewähren, der bei der Gründung ins Auge gefasst ist, dann muss sie ihre eigenen Räume, also ihr eigenes Haus besitzen. Die untern Räume würden zur Wohnung des Konservators, die obern zur Aufstellung der Sammlungen dienen. Der Konservator muss in demselben Hause wohnen, damit er, so oft seine Mußezeit es zulässt, das Material ordnen, sichten und durchsehen kann. Mit einer Summe von 5 bis 6000 Thalern kann ein derartiges Gebäude hergestellt werden, den Grund und Boden zu solchem Gebäude würde gewiss die Stadt Waren*) unentgeltlich hergeben. Zur Vergrößerung der Sammlungen dienen dann die Zinsen des Stiftungsfonds. In erster Linie sind davon die laufenden Ausgaben zu bestreiten, dann aber wertvolle Sammlungen anzukaufen, die meistens nach dem Tode ihrer Besitzer, wie wir das nur zu oft sehen müssen, zum Nachteile späterer Forschungen zerstückelt werden oder verloren gehen. Es würden weiter manche Sammlungen nach dem Vorgange des verstorbenen Dr. Fiedler testamentarisch dem Museum überwiesen, vielleicht sogar für dasselbe von diesem oder jenem kleine Legate ausgesetzt werden. Das also dem Museum vom Lande gebrachte Opfer ist äußerst geringe, wenn wir bedenken, welche Summen andere Staaten für solche Zwecke bereitwillig aufbringen.
*) Die Gründe hier auseinander zu setzen, weshalb ich nicht für Rostock oder Schwerin bin, würde zu weit führen; ich halte eben eine kleinere Stadt für geeigneter. Es braucht keineswegs Waren zu sein, obgleich man schon aus Pietät für dieses sprechen muss.
Waren, den 12. Oktober 1879.
Anlage A.
Die Erforschung unserer heimatlichen Natur hat in den letzten Jahrzehnten, seit viele tüchtige und verdiente Männer sich ihr mit wissenschaftlichem Eifer widmeten, rapide Fortschritte gemacht. —
Um so mehr ist es zu beklagen, dass bisher kein naturhistorisches Museum in unserem Vaterlande gegründet ward, welches seine Aufgabe wenn auch nur annähernd, hätte erfüllen können, nämlich: „Das Ergebnis der Forschungen dem Freunde der Natur in verständlicher Weise zu zeigen, um ihn dadurch zum tieferen Studium unserer heimischen Natur zu veranlassen, dem neueren Forscher aber einen erwünschten Überblick zu gewähren, welchen die systematische Aufzählung der seither gemachten Entdeckungen nur nach einer Seite hin geben kann.“
Schon vor 10 Jahren, als mein Interesse für die Naturwissenschaften eine bestimmtere Richtung anzunehmen begann, machte sich mir dieserhalb das Bedürfnis eines Museums, wie das soeben charakterisierte, dringend fühlbar; ich fasste auch schon vor längerer Zeit den Entschluss, ein solches zu gründen, wurde aber durch wiederholte Reisen ins Ausland an der Ausführung dieses Projektes gehindert. —
Als ich im verflossenen Jahre nach Mecklenburg zurückkehrte, um nun meinen Wohnsitz dauernd im Vaterlande zu nehmen, fand ich einen Teil meiner überall nicht sehr erheblichen Sammlungen durch äußere Einflüsse vernichtet. Dies bestärkte mich in dem schon früher gefassten Entschlüsse, mit meinen kleinen Sammlungen den Grundstein zu einem vaterländischen Museum zu legen, welches nicht allein den schon vorhandenen Objekten Schutz gewähren, sondern, was ich zuversichtlich hoffe, in späterer Zeit für Mecklenburg eine wissenschaftliche Bedeutung erlangen soll. —
So ist nun ein „Mecklenburgisches naturhistorisches Museum“ in Gestalt eines v. Maltzan'schen Fideicoramisses von mir gegründet worden, und zwar in Form einer Stiftung für meine Familie, um unter deren Schutze eine gesicherte Existenz zu haben.
Die Sammlungen sind in Waren aufgestellt und hat Herr C. Struck, Lehrer an der dortigen Realschule, die Aufsicht darüber gütigst übernommen. — Herr Struck, der bekanntlich seit 20 Jahren die Erforschung unseres Vaterlandes mit großer Vorliebe und sichtlichem Erfolge betreibt, ergänzte bereits viele mangelhafte Teile meiner Sammlungen mit einer seltenen Freigiebigkeit. — Auch Herr Doktor Elvers in Waren hat durch ein sehr reichhaltiges Herbarium mecklenburgischer Phanerogamen, welches er dem neu entstandenen Museum schenkte, dasselbe wesentlich vergrößert. —
Das Hauptaugenmerk muss bei der Verwaltung dieses Museums stets darauf gerichtet sein, alles, was Mecklenburg in naturhistorischer Hinsicht darbietet, möglichst vollständig darinnen zu vereinigen, denn nur dadurch kann den Ideen, welche ich oben einem vaterländischen Museum zu Grunde legte, entsprochen werden. — Es geht daher meine Bitte an alle mecklenburger Sammler, speziell aber an Sie nun dahin, Sie wollen gütigst durch einige Ihrer Doubletten das begonnene Unternehmen fördern helfen.
Da es als Hauptsache bei der Stiftung betrachtet wird, dass das Museum jedem Freunde der Natur geöffnet sei, so ist es, wenn auch unter v. Maltzan'scher Aegide, doch ein Gemeingut zu nennen, an dem alle Mecklenburger Teil haben.
Sollte sich das Vertrauen, welches ich in Ihre Güte setze, rechtfertigen und Sie das kleine Museum durch eine unfrankierte Sendung einiger Ihrer Doubletten bereichern wollen, so würde ich bitten, bei jedem Stück möglichst genau anzugeben, wo und wann es gesammelt ist. Ohne genaue Kenntnis des Fundortes und Finders lassen sich keine genügenden Verzeichnisse anlegen.
Herr Struck hat sich bereit erklärt, etwaige Sendungen in Empfang zu nehmen und sage ich dem freundlichen Geber schon im voraus dafür meinen ebenso verbindlichen als ergebenen Dank.
Das Museum wird stets bereit sein, durch vorhandene Doubletten sich zu revanchieren, so wie auch ich mit meinem ausländischen Conchylien- und Petrefacten-Vorrat dem gütigen Förderer dieses vaterländischen Unternehmens gerne zu Diensten stehe.
Hochachtungsvoll und ergebenst
14. Sept. 1866. H. V. Maltzan
auf Federow.
Anlage B.
Wir Friedrich Franz
von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr etc.
Tun hiermit kund, dass Wir der von dem Freiherrn Hermann von Maltzan Inhalts des angehefteten Statuts unter dem Namen „von Maltzan'sches naturhistorisches Museum“ begründeten Stiftung, welche außer mit den in §. 2. des Statuts erwähnten 6000 M. auch mit den unter dem Namen von Maltzan'sches Museum schon jetzt vorhandenen Sammlungen, Bibliothek, Schränken, Kasten etc. dotiert ist, auf den Antrag des Stifters die Rechte einer juristischen Person kraft dieses beigelegt haben.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Großherzoglichen Insiegel.
Gegeben durch Unser Justiz-Ministerium. Schwerin, den 7. Juni 1877.
Friedrich Franz.
Verleihung der Rechte einer juristischen Person an das „von Maltzan'sche naturhistorische Museum“ zu Waren.
Statut des von Maltzan'schen naturhistorischen Museums.
§. 1. Der Zweck dieser Stiftung besteht
1. darin, ein möglichst vollständiges wissenschaftliches Sammelmaterial aus dem ganzen Gebiete der Naturwissenschaft, beschränkt indessen auf die Mecklenburger Lande herzustellen; demnach in Konservierung der schon jetzt unter dem Namen „von Maltzan'sches Museum“ bestehenden Sammlung und Erweiterung derselben innerhalb der vorangebenen Grenzen; desgleichen in Konservierung und Erweiterung der hiezu gehörigen Bibliothek. 2. überhaupt in Aufnahme und Konservierung von wissenschaftlichem Material, welches mecklenburgischen naturwissenschaftlichen Forschungen als Grundlage gedient hat oder dienen kann. 3. in Förderung naturwissenschaftlicher Forschungen in Mecklenburg in jeder Weise.
§. 2. Stiftungsfonds.
Zur Sicherung der Erreichung dieser Zwecke sind vom Stifter Sechstausend Mark ausgesetzt und in Großherzogl. Mecklenburg-Schwerinschen Eisenbahnobligationen de 1870 und zwar Lit. B. No. 1311 und 1312 a 500 Thlr. und Lit. C. No. 5014, 5015, 5016, 5020 und 5021 a 200 Thlr., sämtlich mit Coupons pro 1. Juli d. J. und folgenden, auch Talon im Depositum des Magistrats der Stadt Waren bis dahin, dass dies Statut die Allerhöchste Bestätigung erlangt haben wird, verwahrlich niedergelegt.
Ferner behält sich Stifter ausdrücklich vor den Stiftungsfonds nach seinem Ermessen zu erhöhen, auch sollen Geldschenkungen unter Lebenden oder von Todeswegen dazu dienen, den Stiftungsfonds zu vergrößern, so ferne nicht die Schenker spezielle Verwendungszwecke namhaft machen.
Der vorstehend beschriebene Stiftungsfonds, wie er gegenwärtig bestellt oder durch weitere Zuwendungen künftig vergrößert werden möchte, darf aus keinem Grunde und unter keiner Bedingung verringert oder aufgezehrt werden
Die Zinsaufkünfte des Stiftungsfonds, welche bis Ostern 1879 erhoben werden, werden nicht verwandt, sondern dienen lediglich zur Vergrößerung des Fonds, indem die Kosten für die Miete und Beaufsichtigung des Museums bis dahin Seitens des Stifters durch Vorausbezahlung gedeckt sind.
Von Ostern 1879 an kann über die Zinsaufkünfte des Stiftungsfonds mit Ausnahme von 10 %, welche für alle Zeiten zur Vergrößerung des Fonds reserviert bleiben, durch den Vorstand verfügt werden, und zwar
a) zunächst zur Deckung der durch die Aufstellung und Erhaltung der Sammlungen und Bibliothek erwachsenden Kosten, hienächst b) zur Vergrößerung der Sammlungen und Bibliothek, und hienächst c) zur Unterstützung naturwissenschaftlicher Forschungen in Mecklenburg.
§. 3. Verwaltung der Stiftung.
Der Vorstand der Stiftung besteht aus 3 Personen und zwar 1. einem von dem von Maltzan'schen Familienrate zu designierenden Mitgliede der von Maltzan'schen Familie; 2. dem Präsidenten des Vereins der Freunde der Naturgeschichte in Mecklenburg; 3. dem Bürgermeister derjenigen Stadt, in welcher das Museum seinen Sitz hat, welche eine Geschäftsverteilung unter sich festsetzen.
Würde für eine dieser 3 Stellen eine Vacanz eintreten, welche nicht auszufüllen ist, sei es, weil der von Maltzan'sche Familienrat auf wiederholtes Ansuchen die Wahl ablehnt oder der Verein der Freunde für Naturgeschichte in Mecklenburg zu existieren aufgehört hat, oder der Bürgermeister der Stadt, in welcher das Museum seinen Sitz hat, die Wahl ablehnt, so werden von den beiden andern Vorstandsmitgliedern zu solcher Stelle geeignete Personen dem hohen Justizministerium zur Bestätigung in Vorschlag gebracht.
Diese Zusammensetzung des Vorstandes tritt jedoch erst in Wirksamkeit mit dem Ableben des Stifters, oder sobald er solches beantragt. Bis dahin besteht der Vorstand aus:
1. dem Stifter, 2. dem Bürgermeister Hofrath Schlaaff zu Waren, und wird für dies Interimisticum weiter verordnet, was folgt:
1. der Bürgermeister Hofrath Schlaaff erwirbt keine weitere Befugnis, als die Vermögensverwaltung, demnach Aufbewahrung der Stiftungskapitalien, Entgegennahme der der Stiftung inter vivos et mortis causa gemachten Zuwendungen, Erhebung der Zinsen, rücksichtlich der Ausgaben darauf zu sehen, dass die Bestimmungen dieses Statuts zur Ausführung gelangen und Rechnungsführung über Einnahme und Ausgabe, welche alljährlich am 1. April abzuschließen, von dem Stifter zum Zeichen der Genehmigung mit zu vollziehen und im Lokale des Museums niederzulegen ist.
Bei Meinungsverschiedenheiten darüber, ob eine Ausgabe der Stiftung entspricht, entscheidet das hohe Großherzogliche Justizministerium.
2. Würde der Bürgermeister Hofrath Schlaaff nicht mehr Bürgermeister in Waren sein, oder das Museum aus Waren verlegt werden, oder derselbe die Verwaltung fortzuführen nicht geneigt sein, so hat der Stifter dem hohen Justizministerium eine geeignete Persönlichkeit als Vorstandsmitglied zur Bestätigung in Vorschlag zu bringen, welche gleichfalls auf die dem Bürgermeister Hofrath Schlaaff eingeräumten Befugnisse beschränkt ist. An den bestätigten Nachfolger hat der Bürgermeister Schlaaff Papiere, Kasse und Rechnungen auszuantworten.
§. 4. Ort der Stiftung.
Das von Maltzan'sche Museum befindet sich zur Zeit in Waren und soll auch einstweilen dort bleiben. Um aber freie Hand für den Fall einer möglichen Verlegung zu haben, wird bestimmt, dass dieselbe zulässig ist, wenn der Vorstand resp. bei Lebzeiten des Freiherrn Hermann von Maltzan dieser, solches beschließt und dieser Beschluss die Zustimmung des hohen Justizministerii erhält.
§. 5. Kontrolle.
Alle zwei Jahre und zwar spätestens im Monate Juni sind die mit dem 1. April desselben Jahres abgeschlossenen Rechnungen dem hohen Justizministerio zur Kenntnisnahme einzureichen.
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